Recycling
Wichtige Informationen zur Rückgabe von Geräten, Altbatterien und Akkus
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Als
Endverbraucher können Sie unsere kompletten Geräte oder lediglich die Akkus/Batterien an uns unentgeltlich zurückgeben/zurücksenden:
Galek GmbH
Am Brunnenbichl 2
82398 Polling
Sie können Akkus und Batterien ebenfalls einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durch- gestrichenen Mülltonne – was bedeutet, dass Sie diese nicht im Hausmüll entsorgen dürfen – und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.
B. „Cd“ = Cadmium, „Pb“ = Blei, „Hg“ = Quecksilber.) gekennzeichnet.
Weitere Hinweise zum BattG., insbesondere auch die Möglichkeit zum Download der Verordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( bmu.de).
Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden.
Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.
Definition: „Lithiumbatterien“ sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; „Akkupacks“ umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
Der Zustand „vollständige Entladung“ ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität)
erreicht ist.
Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.
ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall
gegeben werden.
Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. – Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter
nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt-
und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute
auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet,
ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen
Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. – Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
